BMF-Schreiben zu Steuerstundungen veröffentlicht
Nachdem bereits seit einigen Tagen darüber berichtet wurde, hat das Bundesministerium für Finanzen gestern das entsprechende BMF-Schreiben veröffentlicht. Danach können bereits fällige und zukünftige Zahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in der Regel zinslos gestundet und entsprechende Anträge zur Anpassung der Vorauszahlungen gestellt werden.
Den Link zum BMF-Schreiben finden Sie hier
Eingestellt am: 20.03.2020