Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat es im März 2023 rund 7,6 Millionen geringfügig Beschäftigte gegeben. Davon waren rund 4,3 Millionen ausschließlich geringfügig und rund 3,3 Millionen im Nebenjob geringfügig beschäftigt.
Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/9023) auf eine sogenannte Kleine Anfrage im Bundestag. Damit habe der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei elf Prozent und der Anteil jener, die im Nebenverdienst geringfügig beschäftigt seien, bei 8,5 Prozent gelegen, führt die Regierung weiter aus.
Sie verteidigt in der Antwort darüber hinaus das System der Minijobs im Allgemeinen: "Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist auch im Nebenjob nicht steuer- und abgabenfrei. Anstelle einer individuellen Besteuerung kann der Arbeitgeber allerdings eine pauschale Steuer abführen. Zudem muss er in der Regel Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen abführen. Der Beschäftigte ist pflichtversichert in der Unfallversicherung und - mit der Möglichkeit einer Befreiung - auch in der Rentenversicherung. Zudem ist nur der erste Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung beitragsrechtlich privilegiert. Für einen Nebenjob in Form einer kurzfristigen Beschäftigung sind ebenfalls Steuern abzuführen", schreibt die Regierung.
(hib / STB Web)
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