Das Kabinett hat eine Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab Januar 2025 besser unterstützt.
Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.
Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:
Mit der Reform will die Bundesregierung die höher qualifizierende Berufsbildung und damit die Fachkräftegewinnung stärken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
(Bundesregierung / STB Web)
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